AGB

 

1.          Geltungsbereich und Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SAG Schweisstechnik AG, Lerzenstrasse 27, 8953 Dietikon, Schweiz (nachfolgend „SAG Schweisstechnik“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen von SAG Schweisstechnik mit ihren Kunden.

SAG Schweisstechnik bezweckt den Handel mit Produkten, Geräten, Anlagen und Systemen für die Schweiss- und Schneidtechnik sowie verwandten Technologien. Sie erbringt Dienstleistungen aller Art in diesen und angrenzenden Bereichen, insbesondere Beratung, Planung, Service, Wartung, Reparaturen und Schulungen. Sie besitzt und betreibt dafür die Website www.sag-schweisstechnik.ch. 

Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit SAG Schweisstechnik geschäftliche Beziehungen pflegt. SAG Schweisstechnik erbringt ihre Dienstleistungen und verkauft Artikel ausschliesslich an Kunden mit (Wohn-)Sitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SAG Schweisstechnik.

Der Kunde bestätigt beim Artikelkauf und/oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von SAG Schweisstechnik und bei der Nutzung von www.sag-schweisstechnik.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

 

2.          Informationen von SAG Schweisstechnik

Prospekt- und Werbematerial von SAG Schweisstechnik sowie die Website www.sag-

schweisstechnik.ch und Posts auf Social-Media-Kanälen beinhalten Informationen über Artikel und Dienstleistungen. Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben (Artikel-, Dienstleistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen und sonstige Angaben sowie Preise) sind unverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. SAG Schweisstechnik bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann SAG Schweisstechnik weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

SAG Schweisstechnik kann keine Garantie abgeben, dass angebotene Artikel zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbar sind und alle angebotenen Dienstleistungen erbracht werden können. Daher sind alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeiten ohne Gewähr und können sich vor Vertragsschluss jederzeit und ohne Ankündigung ändern.

 

3.          Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise netto in Schweizer Franken (CHF) oder EURO (EUR), exklusive Mehrwertsteuer (MWST). Den angegebenen Preisen wird die jeweils bestehende gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen.

Die Versand- und Zollkosten werden, wo nicht anders vorgesehen, zusätzlich verrechnet und sind durch den Kunden zu bezahlen. Versandkosten werden im Bestellprozess separat ausgewiesen

Bei Dienstleistungen rechnet SAG Schweisstechnik nach effektivem Aufwand ab. Aufwandschätzungen in Offerten sind unverbindlich.

 

4.          Vertragsabschluss

Die Angebote und Offerten von SAG Schweisstechnik stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, Artikel zu bestellen und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Angebote und Offerten sind für SAG Schweisstechnik nicht bindend. Vor Vertragsschluss von SAG Schweisstechnik bekannt gegebene Angebote, Termine und Fristen sind freibleibend und unverbindlich.

Der Vertragsabschluss kommt mit der Bestell- resp. Auftragsbestätigung durch SAG Schweisstechnik zustande.

Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass der bestellte Artikel nicht geliefert werden kann, ist SAG Schweisstechnik berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits ganz oder teilweise bei SAG Schweisstechnik eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden entsprechend zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde entsprechend von der Zahlungspflicht befreit. SAG Schweisstechnik ist im Falle einer teilweisen oder ganzen Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung respektive Ersatzleistung und auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.

 

5.          Zahlungsmodalitäten

Mit der Wahl eines Online-Zahlungsmittels ermächtigt der Kunde SAG Schweisstechnik, die Zahlung auf dem entsprechenden Weg einzuziehen.

Bei Zahlung mit Rechnung ist der Kunde verpflichtet, die von SAG Schweisstechnik in Rechnung gestellten Beträge innert der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Frist, und falls auf der jeweiligen Rechnung keine Zahlungsfrist angegeben ist, innert 10 Tage ab Rechnungsstellung, zu bezahlen.

SAG Schweisstechnik behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.

Bei Nichtbezahlung innert Frist ist SAG Schweisstechnik berechtigt, jede weitere Leistung zu verweigern und/oder vom Vertrag zurückzutreten. 

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen SAG Schweisstechnik ist nicht zulässig.

 

6.          Lieferung

Bestellte Artikel werden an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse versandt. Die Lieferfrist beträgt bei Lagerware in der Regel 2 Werktage und bei Nicht-Lagerware 2-3 Wochen. Bei Lieferverzögerungen wird der Kunde darüber zeitnah informiert. Lieferverzögerungen berechtigen weder zu Schadenersatzansprüchen noch zum Rücktritt vom Vertrag.

Mit Mitteilung der Versandbereitschaft, spätestens aber beim Versand, gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.

Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, kann SAG Schweisstechnik den Vertrag nach einer Rügemitteilung per E-Mail an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie dem Kunden die Kosten für die Umtriebe in Rechnung stellen.

 

7.          Pflichten von SAG Schweisstechnik

Dienstleistungen

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt SAG Schweisstechnik ihre Verpflichtungen durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. SAG Schweisstechnik ist bestrebt, ihr erteilte Aufträge sach-, fach- und termingerecht auszuführen.

Bei Reparaturen von Produkten im Hause von SAG Schweisstechnik gilt folgende Regelung: Reparaturen mit einem voraussichtlichen Aufwand unter CHF 1'000.– werden ohne vorgängigen Kostenvoranschlag ausgeführt, sofern SAG Schweisstechnik diese als wirtschaftlich sinnvoll erachtet. Wünscht der Kunde dennoch einen Kostenvoranschlag, hat er dies vor Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen. Bei Reparaturen mit einem voraussichtlichen Aufwand über CHF 1'000.– erstellt SAG Schweisstechnik in jedem Fall einen Kostenvoranschlag.

Wird eine Reparatur nicht ausgeführt und erfolgt kein gleichzeitiger Neukauf, ist SAG Schweisstechnik berechtigt, die Aufwände für die Fehleranalyse zu den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung zu stellen. Im Falle eines Neukaufs werden diese Aufwände nicht verrechnet.

SAG Schweisstechnik berücksichtigt nach Möglichkeit nachträgliche Änderungswünsche des Kunden, sofern diese ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich sind. Fallen dabei zusätzliche Aufwendungen und/oder Kosten an, teilt SAG Schweisstechnik dies dem Kunden vorgängig mit. Der Kunde hat kein Recht auf Verlängerung von vereinbarten, zeitlich begrenzten Dienstleistungen.

Grundsätzlich gilt der Sitz von SAG Schweisstechnik als Erfüllungsort, es sei denn, es werden anderweitige Vereinbarungen getroffen.

Bei Wartungseinsätzen ist SAG Schweisstechnik berechtigt, vereinbarte Termine jederzeit zu verschieben und Alternativdaten vorzuschlagen.

SAG Schweisstechnik hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen.

 

8.          Pflichten des Kunden

Dienstleistungen

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch SAG Schweisstechnik erforderlich sind, umgehend und auf eigene Kosten vorzunehmen.

Bei Lieferungen und Montagen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der jeweilige Montage- resp. Lieferort frei zugänglich ist.

 

9.          Gewährleistung Garantie

a) Bei Artikeln

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Artikel sofort nach Eingang der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel, für welche SAG Schweisstechnik Gewähr leistet, innert 5 Kalendertagen schriftlich per E-Mail an SAG Schweisstechnik Anzeige zu machen, ansonsten die Lieferung als genehmigt gilt.

SAG Schweisstechnik ist bestrebt, Artikel in einwandfreier Qualität zu liefern. Abweichungen im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen sind vom Kunden zu tolerieren und begründen keine Garantieansprüche. Für Schäden aufgrund unsorgfältiger Behandlung, unsachgemässem eigenem Einbau oder eigener Reparaturen, ordentlicher Abnutzung, aufgrund Nichteinhaltung der geltenden Normen, ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung oder Pflege oder aufgrund übermässiger Witterungseinwirkungen und sonstigen übermässigen physikalischen Einwirkungen, übernimmt SAG Schweisstechnik keine Garantie. Verbrauchsmaterial und Verschleissteile (z.B. Batterien, Akkus, etc.) begründen keine Garantie. 

Für vom Kunden eingebrachten oder zur Verfügung gestellten Materialien oder Gegenstände, welche auf Wunsch des Kunden bei oder in Artikel von SAG Schweisstechnik eingebaut oder sonst wie verwendet werden, oder für vom Kunden selbst ausgeführte Arbeiten, wird, auch hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Artikel von SAG Schweisstechnik, jegliche Garantie und Haftung wegbedungen. Stellt SAG Schweisstechnik auf Pläne und Masse des Kunden ab, ist der Kunde dafür verantwortlich und entfällt dafür auch jegliche Gewährleistung.

Für vom Kunden erworbene Artikel gewährt SAG Schweisstechnik eine zweijährige Garantie ab Kaufdatum. Gewährt der Hersteller eine längere Garantiefrist, gilt diese. Es liegt im Ermessen von SAG Schweisstechnik, die Garantieleistung durch kostenlose Reparatur, gleichwertigen Ersatz oder durch Rückerstattung des Kaufpreises zu erbringen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Rücksendungen an SAG Schweisstechnik erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat die Artikel originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem Lieferschein und einer Beschreibung des Mangels an SAG Schweisstechnik zu schicken.

b) Bei Dienstleistungen

SAG Schweisstechnik verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.

Bei Mängeln der erbrachten Dienstleistung ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach deren Entdeckung, schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Erkennbarkeit zu melden.

Bei rechtzeitig und berechtigt gerügten Mängeln hat SAG Schweisstechnik das Recht, die mangelhafte Dienstleistung innert angemessener Frist nachzubessern (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie nicht möglich, kann der Kunde wahlweise eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen oder – bei schwerwiegenden Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche sind im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

Für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung oder eigenmächtige Änderungen durch den Kunden entstehen, wird keine Gewähr übernommen. Ebenso wird keine Gewähr für Leistungen übernommen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entgegen fachlicher Empfehlung erbracht wurden.

Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist.

 

10.        Haftung

SAG Schweisstechnik schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen SAG Schweisstechnik und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. SAG Schweisstechnik haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

 

11.        Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von SAG Schweisstechnik jederzeit geändert werden, beim Kauf jeweils mit Geltung für ab diesem Zeitpunkt abgeschlossene Verträge. Bei Dienstleistungen resp. Dauerschuldverträgen wird der Kunde vorab per E-Mail oder Post über die Änderung informiert. Die neue Version tritt in Kraft, wenn der Kunde nicht innert 14 Kalendertagen widerspricht.

 

12.        Vertraulichkeit

Dienstleistungen

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen von SAG Schweisstechnik unterbreitet oder angeeignet wurden, und welche nicht öffentlich bekannt sind, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt während der Dauer des Vertrages zwischen den Parteien sowie für einen Zeitraum von Anzahl Jahren nach deren Beendigung

 

13.        Exportkontrolle und Sanktionen

Bestimmte Artikel im Sortiment von SAG Schweisstechnik können als Dual-Use-Güter im Sinne des Güterkontrollgesetzes (GKG) klassifiziert sein oder internationalen Sanktionsbestimmungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren nationalen und internationalen Export- und Reexportkontrollvorschriften sowie Sanktionsbestimmungen einzuhalten.

Der Kunde bestätigt mit der Bestellung, dass die bestellten Artikel nicht in Länder, an Personen oder Organisationen geliefert oder weitergegeben werden, die Sanktionen oder Embargos unterliegen. Der Kunde ist verpflichtet, SAG Schweisstechnik auf Verlangen den Endverbleib und den Verwendungszweck der Artikel offenzulegen. SAG Schweisstechnik ist berechtigt, Lieferungen ohne Angabe von Gründen zu verweigern, sofern Anhaltspunkte bestehen, dass eine Lieferung gegen Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften verstossen könnte. Der Kunde stellt SAG Schweisstechnik von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Exportkontroll- oder Sanktionsbestimmungen durch den Kunden resultieren.

 

14.        Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Artikelkauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.

Der Gerichtsstand ist Dietikon, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

Diese AGB werden in verschiedene Sprachen übersetzt. Juristisch verbindlich ist einzig die deutsche Fassung.

Dietikon, 12. August 2026